≙ Anlage 7 Schlachtung Schafe
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim ~ Anlage 7 zu § 10 Absatz 2 Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr 1 in Verbindung mit Nr 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung EG Nr 8532004 für Tiere die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen I Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren
Lieferschein und Standarderklärung nach Anlage 7 ~ Lieferschein und Standarderklärung nach Anlage 7 Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr 1 in Verbindung mit Nr 3 und 4 Buchstabe b Satz 2
Anlage 7 TierLMHV – zu § 10 Absatz 2 Informationen zur ~ Anlage 7 zu § 10 Absatz 2 Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung EG Nr 8532004 für Tiere die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Schlachtung von Rindern Schweinen Schafen und ZiegenSRM ~ Personen die Tiere schlachten müssen über eine Sachkundebescheinigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung EG Nr 10992009 verfügen → Untersuchungspflicht auf Trichinen Im Falle von Schweinen Pferden oder anderen Huftieren die Träger von Trichinen sein können ist eine amtliche Untersuchung auf Trichinen anzumelden
Anlage 7 TierLMHV Informationen zur ~ Anlage 7 TierLMHV – Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung EG Nr 8532004 für Tiere die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Anlage 7 TierLMHV Einzelnorm ~ Anlage 7 zu § 10 Absatz 2 Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung EG Nr 8532004 für Tiere die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Standarderklärung zur Anlieferung von Tieren an ~ Standarderklärung zur Anlieferung von Tieren an Schlachthöfe Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr 1 in Verbindung mit Nr 3 und 4 Buchstabe b Satz 2
I Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren ~ 2 Es liegen keine Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten 3 Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten für
Tierische LebensmittelHygieneverordnung nach Anlage 8 zu ~ Tierische LebensmittelHygieneverordnung nach Anlage 8 zu § 12 Abs 1 Author Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Subject Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frischverletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI der Verordnung EG Nr Begleitschein zu einer
Anlage 1 TierSchlV Einzelnorm ~ In Schlachthöfen muss die Anlage zur Elektrobetäubung mit der nicht im Wasserbecken betäubt wird mit einer Einrichtung ausgestattet sein die verhindert dass die Betäubungsspannung auf die Elektroden geschaltet wird wenn der gemessene Widerstand zwischen den Elektroden außerhalb des Bereichs liegt in dem der erforderliche Mindeststromfluss erreicht werden kann und der ausführenden Person eine fehlerhafte Betäubung hinsichtlich des Stromstärkeverlaufs anzeigen
By : andi